Die damals getroffenen Maßnahmen beispielsweise In den Gärtlesäckern, Am Ziegelrain, der Marienstraße, Kronenstraße und Brühlstraße haben die Durchfahrtssituation verbessert, was sicherlich auch an den häufigeren Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst liegt. Auch dem Parkkonzept mit dem neuen Bewohnerparken werden positive Effekte zugesprochen.
Schwierig wird es für die Feuerwehr, wenn Bäume und Sträucher in schmale Fahrbahnen ragen – besonders dann, wenn parkende Fahrzeuge die Durchfahrt erschweren oder gar ganz unmöglich machen. Bei Rettungseinsätzen ist das natürlich nicht hinnehmbar, deshalb muss dort mit Rückschnitten und auch Haltverbotsregelungen nachgebessert werden. Dies war insbesondere im Hebbergweg, Lochwaldweg, Egartstraße und Breitwiesenstraße der Fall, wo der Fahrer des Löschfahrzeugs in den schmalen Gassen trotz bester Fahrkunst auf die Weiterfahrt verzichtete, um keine Schäden anzurichten. Bei einem Rettungseinsatz wäre dadurch wertvolle Zeit verloren worden.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden in den nächsten Tagen angeschrieben und aufgefordert, die notwendigen Rückschnitte vorzunehmen. Der auf die Fahrbahn hängende Bewuchs wirkt sich auch auf das Parken aus. Denn in solchen Fällen wird mit Abstand von der Bordsteinkante geparkt und die Fahrgasse mehr als notwendig eingeengt. Leider wird das Haltverbot zunehmend missachtet. Parken ist verboten, wenn die Fahrbahn wegen des abgestellten Fahrzeugs schmaler als drei Meter ist. Eingeklappte Spiegel sind ein guter Beitrag, um die Durchfahrt zu erleichtern.
Wichtig ist allen Beteiligten, dass nicht mehr als für den Brandschutz notwendig, Haltverbote erfolgen und Parkplätze erhalten werden können. Auch wenn der Parkdruck noch so groß ist, bedenken Sie beim Parken, dass das Durchkommen für Rettungsfahrzeuge möglich sein muss. Es zählt im Ernstfall jede Sekunde und bei behinderndem Parken könnte Hilfe für Menschen zu spät kommen.