Truppmann Teil 2 - Standortausbildung
Ziel der zweijährigen Truppmannausbildung Teil 2 ist der Einsatz im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse. Die Ausbildung erfolgt in der jeweiligen Feuerwehr!
Dauer: 80 Stunden
Inhalt: Rechtsgrundlagen, Objektkunde, Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Löscheinsatz, Technischer Hilfeleistungseinsatz, Rettung, physische und psychische Belastung, besondere Gefahren im Zivilschutz (Kampfmittel), Leistungsnachweis.
Sonstiges: Ist die Sprechfunkausbildung Bestandteil des Lehrgangs „Truppmannausbildung Teil 1“, verlängert sich dieser Lehrgang um zehn Stunden, in denen die Grundlagen des Sprechfunks vermittelt werden. Die Übungen zur praktischen Funkverkehrsabwicklung werden in die praktischen Übungen des Lehrgangs „Truppmannausbildung Teil 1“ integriert. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor Beginn der Lehrgänge „Atemschutzgeräteträger“ und „Maschinisten“ abgeschlossen sein.