Maschinist für Löschfahrzeuge
Der Lehrgang befähigt zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräten sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind. Seit 2010 bildet die Feuerwehr LE kreisweit auch Maschinisten für Löschfahrzeuge aus.
Voraussetzungen: Abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 2, Sprechfunker sowie gültige Fahrerlaubnis, insbesondere für Klasse C/CE (ehemals Klasse 2).
Dauer: 35 Stunden
Inhalt: Rechtsgrundlagen, Aufgabenbereiche, Löschfahrzeuge, Motorenkunde, kraftbetriebene und sonstige Geräte, Feuerlöschkreiselpumpen, Wasserförderung und Betrieb anderer Pumpen, theoretischer und praktischer Leistungsnachweis (Abschlussprüfung).