Truppmann Teil 1 - Grundausbildung
Der Lehrgang befähigt zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Voraussetzungen: Aufnahme in die Feuerwehr, Mindestalter: 17 Jahre
Dauer: 70 Stunden (mit integrietem Lehrgang "Sprechfunker" = 80 Stunden)
Inhalt: Erste-Hilfe-Lehrgang, Rechtsgrundlagen und Organisation, Brennen und Löschen, Gefahren der Einsatzstelle, Löscheinsatz, Vorbeugender Brandschutz, Fahrzeugkunde, Technischer Hilfeleistungseinsatz, Rettung, Gefährliche Stoffe und Güter, theoretischer und praktischer Leistungsnachweis (Abschlussprüfung)
Sonstiges: Ist die Sprechfunkausbildung Bestandteil des Lehrgangs „Truppmannausbildung Teil 1“, verlängert sich dieser Lehrgang um zehn Stunden, in denen die Grundlagen des Sprechfunks vermittelt werden. Die Übungen zur praktischen Funkverkehrsabwicklung werden in die praktischen Übungen des Lehrgangs „Truppmannausbildung Teil 1“ integriert. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor Beginn der Lehrgänge „Atemschutzgeräteträger“ und „Maschinisten“ abgeschlossen sein.