Sprechfunker
Der Lehrgang befähigt zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Voraussetzungen für den Lehrgang: abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1
Dauer: 16 Stunden
Inhalt: Rechtsgrundlagen, Physikalisch-technische Grundlagen, Sprechfunkbetrieb (Verkehrsarten / Relaisbetrieb, Gerätekunde / Bedienung, Verkehrsabwicklung), Kartenkunde (Koordinaten), Alarmierung / Funkmeldesystem (Analog- und Digitalfunk, FMS), theoretischer Leistungsnachweis (Abschlusstest)
Sonstiges: Ist die Sprechfunkausbildung Bestandteil des Lehrgangs „Truppmannausbildung Teil 1“, verlängert sich dieser Lehrgang um zehn Stunden, in denen die Grundlagen des Sprechfunks vermittelt werden. Die Übungen zur praktischen Funkverkehrsabwicklung werden in die praktischen Übungen des Lehrgangs „Truppmannausbildung Teil 1“ integriert. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor Beginn der Lehrgänge „Atemschutzgeräteträger“ und „Maschinisten“ abgeschlossen sein.