Gemeldetes Wasser und Schlamm im Keller eines Wohngebäudes; nach Rücksprache mit Polizei und Nachbarn keine Tätigkeit für die FW, da das Wasser wieder von alleine ablief (Klingenstraße)
Gemeldetes Wasser und Schlamm im Keller eines Wohngebäudes; nach Rücksprache mit Polizei und Nachbarn keine Tätigkeit für die FW, da das Wasser wieder von alleine ablief (Klingenstraße)