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Sprechfunkerausbildung in LE

Der Lehrgang zum Sprechfunker schließt sich in der Regel direkt an die Grundausbildung an, denn das Funksystem der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), also auch der Feuerwehr, ist aus dem Einsatzgesehen nicht mehr wegzudenken. Das richtige Funken muss zur Routine werden und darf keine zusätzliche Belastung für den Feuerwehrangehörigen darstellen.
Voraussetzungen für den Lehrgang: Truppmann Teil 1 (Grundausbildung)
Dauer: 16 Stunden
Inhalt: Rechtsgrundlagen, Physikalisch-technische Grundlagen, Sprechfunkbetrieb (Verkehrsarten / Relaisbetrieb, Gerätekunde / Bedienung, Verkehrsabwicklung), Kartenkunde (Koordinaten), Alarmierung / Funkmeldesystem (Analog- und Digitalfunk, FMS), theoretischer Leistungsnachweis (Abschlusstest)

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