 | Nur Feuerwerkskörper (Böller, Raketen) verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind; billige Import- und Schwarzware aus Osteuropa und Südostasien können unberechenbar explodieren und lebensgefährlich sein!
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 | Gebrauchsanweisung genau durchlesen. Sie steht auf jedem Artikel und auf jeder Verpackung.
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 | Aus der Verpackung nur den Teil entnehmen, der sofort gebraucht wird. Deckel sofort wieder schließen.
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 | Feuerwerkskörpern der Klasse II dürfen nicht an Kinder abgegeben werden; der Verkauf und das Zünden dieser Feuerwerke ist erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt.
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 | Feuerwerk der Klasse II nur im Freien zünden! Abstand halten. Nie in Nähe leicht brennbarer Gegenstände zünden!
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 | Schutzkappen erst unmittelbar vor dem Zünden abziehen.
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 | Feuerwerk nicht in der Hand behalten. Nur mit ausgestrecktem Arm zünden und sofort Sicherheitsabstand einnehmen.
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 | Raketen senkrecht in eine feststehende Flasche stecken. Dann erst die Schutzkappe abziehen und zünden.
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 | "Versager" und "Blindgänger" niemals ein zweites Mal zünden!
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 | Feuerwerkskörper niemals in Richtung von Menschen und Tieren abbrennen oder werfen. Es besteht die Gefahr von schweren Verbrennungen, Verletzungen und Gehörschäden ("Knalltrauma").
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 | Des Weiteren Feuerwerkskörper auch niemals in der Nähe von Gebäuden, elektrischen Oberleitungen und abgestellten/geparkten Fahrzeugen abbrennen und -schießen oder in deren Richtung werfen.
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 | Dachluken, Fenster, Türen von Balkonen und Terrassen sowie Tore in der Silvesternacht geschlossen halten. Brennbare Gegenstände, wie Möbel oder Hausrat von Balkonen und Terrassen holen.
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 | Bei Sturm wegen des Abdriftens auf das Abbrennen verzichten, ebenso nach übermäßigem Alkoholgenuss.
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 | Achten Sie darauf, dass glühende Teile einer Wunderkerze nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung kommen.
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 | Die Weihnachtsbäume, Adventskränze und Gestecke können inzwischen sehr ausgetrocknet sein. Deshalb Kerzen nicht zu weit abbrennen und auf keinen Fall unbeaufsichtigt lassen. |