Über die Feuerwehr

Veröffentlichungen

Service & Bürgerinfo
 Anmeldung Reisigfeuer Elektrizität Fernsehgeräte und Videoplayer Solar-/Photovoltaikanlagen Rettungswege freihalten!! Tipps Osterfeuer Tipps zur Weihnachtszeit Tipps Adventskranz Tipps für die Silvesternacht Umgang mit Ethanol-Kaminen Umgang mit Feststofföfen Live-Service 112 IN: Notfallkontakt im Handy Hausnummer sichtbar? Gefährliches Eis Umgang bei eingefrorenen Wasserleitungen Tolle Tage "narrensicher" Erdgas und Erdgasfahrzeuge Rettungskarte Reisevorbereitung Verhalten beim PKW-Brand Verhalten bei Sondersignal Tor zum Brandschutz Hydranten zugeparkt? Rauchen ist gefährlich! Sicherer Urlaubsaufenthalt Rettungswege Umgang mit Fettbränden Gebrauch von Feuerlöschern Grillen ohne Reue
Benutzerbereich


|
Glitzerndes Eis birgt oft tödliche Einbruchgefahren

Sonnenstrahlen glitzern auf dem Eis, laden zum Spaziergang oder zur Schlittschuhtour ein – und verbergen die Gefahren, die beim Auftauen der Eisfläche lauern.
Trotz der frostigen Temperaturen in diesen Tagen, sind viele Gewässer (Weiher, Seen, Flüsse, usw.) noch nicht komplett zugefroren und haben somit eine begehbare bzw. behördlich freigegebene Eisfläche. Gleiches gilt auch für auftauende Eisflächen bei wärmer werdenden Tagen nach einer Frostperiode. Wer sich aufs Eis wagen will, sollte einige einfache Ratschläge beherzigen:
 | Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Auch Kindern muss man die Gefahren klar machen.
|  | Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe holen kann.
|  | Vorsicht ist nicht nur bei verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Prinzipiell sollten Sie nur Gewässer betreten, die Sie kennen und die offiziell zum Betreten freigegeben sind.
|  | Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten; auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr. Betreten Sie nur Eisflächen, die mindestens 15 Zentimeter dick sind.
|  | Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten. Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen).
|  | Rufen Sie im Unglücksfall sofort über den Notruf 112 die DLRG/Wasserwacht und/oder die Feuerwehr bzw. organisieren Sie, dass jemand einen Notruf absetzt!
|  | Wer einbricht, sollte versuchen, sich am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
|  | Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste), nicht zu weit hinaus wagen.
|  | Wer zum Helfen die Eisfläche betritt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger, usw.) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage macht es leichter, die eingebrochene Person zu retten. Ein Hilfsmittel können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
|  | Geretteten vorsichtig die nasse Kleidung entfernen ohne den Körper zuviel zu bewegen - das kalte Blut darf sich nicht weiter mit dem warmen mischen -, anschließend in warme Jacken oder Decken (Rettungsdecke) hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als „Hausmittel“ mit Schnee abreiben.
|  | Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen warmen Tee reichen. |
Innerhalb von drei bis vier Minuten in kaltem Wasser (drei bis vier Grad) erschlaffen die Muskeln, der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter. Daher ist die sofortige Alarmierung der Hilfskräfte über die europaweit einheitliche Rufnummer 112 lebenswichtig, denn sie gewährleistet schnelle Hilfe.
Ihre Freiwillige Feuerwehr Leinfelden-Echterdingen 
|